Ihr Browser kann kein Flash darstellen


Impressum   Datenschutz   Nutzungsbedingungen

Startseite
Vergleich Rentenversicherung


oft gestellte Fragen

Arten der privaten Rentenversicherung

private Rentenversicherung - betriebliche Altersvorsorge

staatlich geförderte Rentenversicherung

Lexikon

Tipps zur privaten Rentenversicherung

Arten der privaten Rentenversicherung


nach Anlageform
nach Beitrag - Ansparung
nach Rentenbeginn
nach Förderung

Unterscheidung private Rentenversicherung nach Anlageform


Bei der privaten Rentenversicherung können unterschiedliche Anlageformen gewählt werden.

Klassische Rentenversicherung: Bei der klassischen Rentenversicherung werden die Sparanteile in klassischen Anlageformen investiert. Diese Anlageformen sind relativ sicher, werfen aber auch nicht die hohe Rendite ab, die mit einer risikoreicheren Anlage erzielt werden kann.

Die klassische Rentenversicherung bietet eine garantierte Mindestverzinsung der Sparanteile und eine garantierte Kapitalauszahlung zum Ende der Ansparphase, sowie eine garantierte Rente.
Vergleich anfordern

fondsgebundene Rentenversicherung: Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung werden die Sparanteile in Investmentfonds angelegt. Dies können zum Beispiel Aktienfonds, Rentenfonds oder Garantiefonds sein.
Die meisten Versicherer bieten bei der fondsgebundenen Rentenversicherung an, dass die Fonds während der Ansparzeit gewechselt werden können um so den Marktgegebenheiten Rechnung tragen zu können.
In der Regel können auch mit kleineren Beiträgen mehrere Investmentfonds bespart werden.
Vergleich anfordern

Mischformen: Die Mischform der privaten Rentenversicherung vereint die klassische Rentenversicherung mit der fondsgebundenen Rentenversicherung.
Hier wird ein Teil der Sparanteile klassisch angelegt, ein weiterer Teil fliesst in Investmentfonds.
So können eine garantierte Rente und eine garantierte Kapitalabfindung zum Ende der Ansparphase dargestellt werden und es besteht die Chance durch den in Investmentfonds angelegten Teil eine insgesamt höhrer Rendite als in einer rein klassischen Anlage zu erzielen.
Vergleich anfordern

Unterscheidung private Rentenversicherung nach Beitragsart


laufender Beitrag: Bei der Rentenversicherung mit laufendem Beitrag wird der Beitrag regelmässig gezahlt.
Dies kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein.
Vergleich anfordern

abgekürzte Beitragszahlung: Ist bei der privaten Rentenversicherung eine abgekürzte Beitragszahlung vereinbart, wird der beitrag ebenfalls laufend gezahlt.
Hierbei endet die Zahlung des Beitrags einige Zeit vor dem Beginn des vereinbarten Beginns der Zahlung der Rente.
Die bis zu diesem Ende der Beitragszahlung eingezahlten Sparanteile werden bis zum Rentenzahlungsbeginn ohne weitere Beitragszahlung verzinst oder bleiben in Investmentfonds investiert und können so das zu verrentende Kapital erhöhen.
Vergleich anfordern

Einmaleinzahlung: Es gibt auch die Möglichkeit anstatt laufender Beitragszahlung eine Einmaleinzahlung zu leisten.
Hierbei wird der Beitrag zu Beginn des Vertrags in einer Summe eingezahlt.
Die Rentenzahlung beginnt dann entweder unmittelbar nach der Beitragszahlung (sofort beginnende Rente) oder der Beitrag wird angelegt und die Rentenzahlung beginnt zu einem späterem Zeitpunkt.
Vergleich anfordern

Unterscheidung private Rentenversicherung nach Rentenbeginn


aufgeschobene Rente: Bei der aufgeschobenen Rente handelt es sich um eine Rentenversicherung mit laufendem Beitrag oder Einmalbeitrag.
Der Rentenbeginn liegt hierbei in der Zukunft, die Rente wird nach Ablauf der Ansparzeit gezahlt.

sofort beginnende Rente: Bei der sofort beginnenden Rente handelt es sich um eine Rentenversicherung mit Einmalbeitrag.
Nachdem der Beitrag gezahlt ist, wird hieraus eine Rente gezahlt.
Vergleich anfordern

Unterscheidung private Rentenversicherung nach Förderung


geförderte Rentenversicherung: Zu den staatlich geförderten privaten Rentenversicherungen gehören die Riester-Rente und die Basisrente, die auch Rürup-Rente genannt wird.
Während der Ansparphase werden die Riester-Rente durch Zulagen und Steuervorteile, die Rürup- oder Basisrente steuerlich gefördert.
Die Rentenzahlungen sind voll zu versteuern und eine Kapitalabfindung in voller Höhe ist bei den staatlich geförderten Rentenversicherungen nicht möglich.
Weiterhin bestehen Einschränkungen in Bezug auf Verwendbarkeit, Vererbarkeit und Flexibilität dieser Formen.
Vergleich anfordern

ungeförderte Rentenversicherung: Die ungeförderten Rentenversicherungen bieten die grösste Flexibilität in den Gestaltungsmöglichkeiten des Vetrages.
Es sind hier keine Mindestlaufzeiten vorgeschrieben, der Rentenbeginn kann frei gewählt werden, es kann zwischen Rentenzahlung und voller Auszahlung des Kapitals gewählt werden.
Teilverrentungen und Teilkapitalauszahlungen sind möglich.
Es bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich Verwendung und Vererbbarkeit.
Vergleich anfordern





Rentenversicherung   Vergleich Berufsunfähigkeitsversicherung