Bei der privaten Rentenversicherung können unterschiedliche Anlageformen gewählt werden.
Klassische Rentenversicherung: Bei der klassischen Rentenversicherung werden die Sparanteile in klassischen
Anlageformen investiert. Diese Anlageformen sind relativ sicher, werfen aber auch nicht die hohe Rendite ab, die
mit einer risikoreicheren Anlage erzielt werden kann.
Die klassische Rentenversicherung bietet eine garantierte Mindestverzinsung der Sparanteile und eine garantierte
Kapitalauszahlung zum Ende der Ansparphase, sowie eine garantierte Rente.
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fondsgebundene Rentenversicherung: Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung werden die Sparanteile in
Investmentfonds angelegt. Dies können zum Beispiel Aktienfonds, Rentenfonds oder Garantiefonds sein.
Die meisten Versicherer bieten bei der fondsgebundenen Rentenversicherung an, dass die Fonds während der Ansparzeit
gewechselt werden können um so den Marktgegebenheiten Rechnung tragen zu können.
In der Regel können auch mit kleineren Beiträgen mehrere Investmentfonds bespart werden.
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Mischformen: Die Mischform der privaten Rentenversicherung vereint die klassische Rentenversicherung mit der
fondsgebundenen Rentenversicherung.
Hier wird ein Teil der Sparanteile klassisch angelegt, ein weiterer Teil fliesst in Investmentfonds.
So können eine garantierte Rente und eine garantierte Kapitalabfindung zum Ende der Ansparphase dargestellt werden und
es besteht die Chance durch den in Investmentfonds angelegten Teil eine insgesamt höhrer Rendite als in einer rein
klassischen Anlage zu erzielen.
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laufender Beitrag: Bei der Rentenversicherung mit laufendem Beitrag wird der Beitrag regelmässig gezahlt.
Dies kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein.
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abgekürzte Beitragszahlung: Ist bei der privaten Rentenversicherung eine abgekürzte Beitragszahlung vereinbart, wird
der beitrag ebenfalls laufend gezahlt.
Hierbei endet die Zahlung des Beitrags einige Zeit vor dem Beginn des vereinbarten Beginns der Zahlung der Rente.
Die bis zu diesem Ende der Beitragszahlung eingezahlten Sparanteile werden bis zum Rentenzahlungsbeginn ohne weitere
Beitragszahlung verzinst oder bleiben in Investmentfonds investiert und können so das zu verrentende Kapital erhöhen.
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Einmaleinzahlung: Es gibt auch die Möglichkeit anstatt laufender Beitragszahlung eine Einmaleinzahlung zu leisten.
Hierbei wird der Beitrag zu Beginn des Vertrags in einer Summe eingezahlt.
Die Rentenzahlung beginnt dann entweder unmittelbar nach der Beitragszahlung (sofort beginnende Rente) oder der Beitrag
wird angelegt und die Rentenzahlung beginnt zu einem späterem Zeitpunkt.
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aufgeschobene Rente: Bei der aufgeschobenen Rente handelt es sich um eine Rentenversicherung mit laufendem Beitrag
oder Einmalbeitrag.
Der Rentenbeginn liegt hierbei in der Zukunft, die Rente wird nach Ablauf der Ansparzeit gezahlt.
sofort beginnende Rente: Bei der sofort beginnenden Rente handelt es sich um eine Rentenversicherung mit Einmalbeitrag.
Nachdem der Beitrag gezahlt ist, wird hieraus eine Rente gezahlt.
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geförderte Rentenversicherung: Zu den staatlich geförderten privaten Rentenversicherungen gehören die Riester-Rente und die Basisrente,
die auch Rürup-Rente genannt wird.
Während der Ansparphase werden die Riester-Rente durch Zulagen und Steuervorteile, die Rürup- oder Basisrente steuerlich
gefördert.
Die Rentenzahlungen sind voll zu versteuern und eine Kapitalabfindung in voller Höhe ist bei den staatlich geförderten
Rentenversicherungen nicht möglich.
Weiterhin bestehen Einschränkungen in Bezug auf Verwendbarkeit, Vererbarkeit und Flexibilität dieser Formen.
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ungeförderte Rentenversicherung: Die ungeförderten Rentenversicherungen bieten die grösste Flexibilität in den
Gestaltungsmöglichkeiten des Vetrages.
Es sind hier keine Mindestlaufzeiten vorgeschrieben, der Rentenbeginn kann frei gewählt werden, es kann zwischen Rentenzahlung
und voller Auszahlung des Kapitals gewählt werden.
Teilverrentungen und Teilkapitalauszahlungen sind möglich.
Es bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich Verwendung und Vererbbarkeit.
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