Die private Rentenversicherung ist eine Form der Altersvorsorge.
Es gibt sie als Rente die staatlich gefördert wird (zum Beispiel durch Zulagen oder Steuervergünstigungen)
oder als private Rentenversicherung ohne staatliche Förderung.
Die staatlich geförderten Arten kennt man als Riester-Rente oder Rüruprente (Basisrente).
Diese müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen was die Ausgestaltung des Vertrages betrifft erfüllen, damit die
staatlichen Förderungen gewährt werden.
Die private Rentenversicherung ohne staatliche Förderung bietet gegenüber den geförderten Varianten eine wesentlich
grössere Flexibilität in Bezug auf Verwendungsmöglichkeiten, Laufzeit, usw..
Die private Rentenversicherung dient zum Ausgleich der Versorgungslücke zwischen gesetzlicher Rente und dem Einkommen
im aktiven Berufsleben.
Da die gesetzliche Rente reicht allein nicht aus um den Lebensstandard im Alter aufrecht zu erhalten.
Die Überschussbeteiligung kennt man in der privaten Rentenversicherung auch als Gewinnbeteiligung.
Man versteht hierunter bei der klassischen Rentenversicherung die über die garantierten Zinsen
hinausgehenden Teile der Gewinne die der Rentenversicherung zugeschrieben werden.
Die Höhe der Überschussbeteiligung ist nicht garantiert und wird jedes Jahr vom Versicherer neu festgesetzt.
Aus diesem Grund ist die hochgerechnete Ablaufleistung oder Rente immer nur eine Prognose.
Man kann jedoch davon ausgehen, dass ein Versicherer der in Vergangenheit hohe Überschussbeteiligungen ausschüttete
dies auch in der Zukunft tun wird. Eine Garantie hierfür gibt es allerdings nicht.
Wählt man bei der ungeförderten privaten Rentenversicherung die Kapitalauszahlung ist der Ertrag zu versteuern.
Unter Ertrag ist hierbei die Differenz zwischen der Summe der eingezahlten Beiträge und der Kapitalauszahlung zu verstehen.
Die Höhe der anfallenden Steuer hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Kommt das Kapital vor der Vollendung des 60. Lebensjahres zur Auzahlung, wirde der Ertrag zu 100% versteuert.
Bei einer Kapitalauszahlung nach Vollendung ddes 60. Lebensjahres muss nur noch der halbe Ertrag versteuert werden.
Wenn die Rentenzahlung gewählt wird, wird die Rente mit dem sogenannten Ertragsanteil besteuert.
Der Ertragsanteil ist ein Prozentsatz der Rente der abhängig vom Alter ist das bei Beginn der Rentenzahlung erreicht ist.
So beträgt der Ertragsanteil bei Rentenbeginn im Alter 65 18% der ausgezahlten Rente (Stand 2010).
Die Renten aus staatlichen geförderten Rentenversicherungen werden zu 100% versteuert.
Bei der privaten Rentenversicherung unterscheidet man die klassische Rentenversicherung mit einer Garantieverzinsung
und einer garantierten Kapitalabfindung, fondsgebundene Rentenversicherungen mit und ohne Garantien und Mischformen
aus diesen beiden Formen.
Aufgrund der vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten auch innerhalb der einzelnen Formen sollte man die Angebote vergleichen.
Unter der Rentengarantiezeit versteht man die Zeit die die Rente mindestens gezahlt wird.
Sofern nicht eine bestimmte Zahldauer der Rente vertraglich vereinbart ist, wird die Rente in der Regel
lebenslang gezahlt.
Stirbt der Rentenempfänger vor Ablauf der Rentengarantiezeit wird die Rente an die Bezugsberechtigten
für so viele Jahre weitergezahlt wie die Rentengarantiezeit vereinbart ist.
Hierbei zählt als Beginn der Rentengarantiezeit immer der Zeitpunkt in dem die erste Rentenzahlung erfolgte.
Zum Beispiel: Beginn der Rentenzahlung im Alter 65, Rentengarantiezeit 10 Jahre
Rente wird mindestens 10 Jahre gezahlt, auch wenn der Rentenempfänger innerhalb der ersten 10 Jahre des Rentenbezugs stirbt.
Bei der privaten Rentenversicherung besteht in der Regel das Wahlrecht sich entweder das angesparte Kapital auszahlen zu
lassen oder die Rente zu beziehen.
Unter Kapitalwahlrecht versteht man diese Wahlmöglichkeit.
Einige Versicherungsgesellschaften bieten auch eine Auszahlung des Kapitals in mehreren Teilauszahlungen an.
Ebenso besteht bei einigen Verträgen auch die Möglichkeit einen Teil des Kapitals auszahlen zu lassen und den
Rest des Kaptitals verrenten zu lassen.
Das Kapitalwahlrecht kann auch vertraglich ausgeschlossen werden.
Entscheidet man sich für die Rentenzahlung anstatt der Kapitalabfindung wird die Rente aus der privaten Rentenversicherung
in der Regel lebenslang gezahlt.
Es besteht bei einigen Anbietern auch die Möglichkeit eine Rentenzahlung nur für eine bestimmte Zeit zu vereinbaren.
Ist eine Rentengarantiezeit vereinbart, wird die Rente mindestens für die vereinbarte Rentengarantiezeit ab dem
ersten Auszahlungszeitpunkt gezahlt.