Die Ablaufleistung der privaten Rentenversicherung ist die Auszahlung des angesparten Kapitals
an Stelle der Rentenzahlung. Die Ablaufleistung besteht aus zwei Teilen. Es kommt das garantierte Kapital zur
Auszahlung. Dieses wird erhöht um die nicht garantierte Überschussbeteiligung und eventuelle Schlussüberschussanteile
und die Beteiligung an den Bewertungsreserven.
Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung ist die Ablaufleistung der Wert der in der Rentenversicherung angesammelten
Fondsanteile. Hierzu kommen evntuell noch Leistungen aus der Überschussbeteiligung.
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Der Beitrag, auch Prämie genannt, ist der Betrag der für die Rentenversicherung in der Ansparphase gezahlt wird.
Es gibt den Beitrag als als laufenden Beitrag mit regelmässig wiederkehrenden Einzahlungen oder als Einmalbeitrag.
Der Beitrag bestimmt sih aus mehreren Komponenten, wie zum Beispiel Eintrittsalter, Geschlecht, persönlichen Risiken
(Raucher/Nichtraucher), Beginn der Rentenzahlung.
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Die Beitragsrückgewähr ist eine Todesfallleistung in der prrivaten Rentenversicherung.
Sie muss im Vertrag vereinbart sein und ist nicht zwangsläufig Bestandteil der Rentenversicherung.
Man unterscheidet die Beitragsrückgewähr vor Rentenbeginn und nach Rentenbeginn. Bei der Beitragsrückgewähr
vor Rentenbeginn werden im Todesfall des Versicherten die eingezahlten Beiträge (eventuell zuzüglich der angefallenen
Überschussanteile) abzüglich der Beiträge für Zusatzversicherungen ausgezahlt.
Bei der Beitragsrückgewähr nach Rentenbeginn werden die eingezahlten Beiträge (ebenfalls eventuell zuzüglich der
angefallenen Überschussanteile) abzüglich bereits ausgezahlter Renten an die Hinterbliebenen beziehungsweise an die
Bezugsberechtigten ausgezahlt.
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Die garantierte Kapitalauszahlung ist die bei Abschluss der Rentenversicherung fest vereinbarte Summe die nach der
Ansparphase zur Auszahlung kommt. Sie erhöht sich um die zusätzlich gutgeschriebenen Überschussanteile.
Ist eine garantierte Kapitalauszahlung im Vertrag vereinbart, ist dies die geringst mögliche Summe die zur Auszahlung kommen kann.
Die garantierte Rente ist bei der klassischen Rentenversicherung die Rente die bereits bei Vertragsabschluss fest zugesagt wird.
Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung ist die garantierte Rente die Rente die pro 10000 Euro Fondsguthaben garantiert zur
Auszahlung kommt.
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Die meisten privaten Rentenversicherungen bieten die Möglichkeit anstatt der Rentenzahlung das angesparte Kapital
auszahlen zu lassen.
Diese Option bezeichnet amn als Kapitalwahlrecht.
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Die Rente wird in der Regel so lange gezahlt wie der Versicherte lebt.
Es gibt jedoch auch die Möglichkeit eine abgekürzte Rentendauer zu vereinbaren.
Ist eine Garantiezeit vereinbart, wird die Rente ab der ersten Rentenzahlung mindestens für den
Zeitraum der Rentengarantiezeit gezahlt, auch wenn der Versicherte vor ablauf dieser Rentengarantiezeit stirbt.
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Die Riester-Rente gehört zu den staatlich geförderten privaten Rentenversicherungen.
Es sollte aufgrund der möglichen hohen Förderungsquoten geprüft werden, ob eine Riester Rente eine Alternative zur
privaten Rentenversicherung sein könnte.
Zum Erhalt der vollen Förderung müssen 4% des Vorjahresbruttoeinkommens eingezahlt werden.
Die Grundzulage beträgt für das Jahr 2010 154 Euro jährlich, die Kinderzulage beträgt für vor 2008 geborene Kinder
185 Euro jährlich, für ab 2008 geborene Kinder beträgt die Kinderzulage 300 Euro jährlich.
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Es kann immer einmal vorkommen, dass man aufgrund nicht vorhersehbarer Situationen den Beitrag für die Rentenversicherung
nicht mehr aufbringen kann.
Eine Kündigung ist hier die in der Regel schlechteste Variante die Zahlungsschwierigkeiten zu überbrücken.
In diesem Fall sollte man sich mit dem Versicherer in Verbindung setzen und nach Lösungsmöglichkeiten suchen.
Möglichkeiten zur Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten könnten zum Beispiel sein:
* Vorübergehende Aussetzung der Beitragszahlung
* Beitragsfreistellung des Vertrags bei dauerhaften Zahlungsschwierigkeiten
* Verringerung der Beiträge