Private Rentenversicherung oder betriebliche Altersversorgung
Sowohl die private Rentenversicherung als auch die betriebliche Altersvorsorge zum Beispiel als
Direktversicherung durch Entgeltumwandlung haben Vorteile.
private Rentenversicherung
Der Vorteil der privaten Rentenversicherung liegt in erster Linie darin, dass die Besteuerung der
Renten im Alter sehr niedrig ist.
So werden bei einem Rentenbeginnalter von 65 Jahren lediglich 18% der ausgezahlten Rente verssteuert
(Stand 2010). Der restliche Teil wird steuerfrei ausgezahlt.
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betriebliche Rentenversicherung (z.B. Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung)
Der Vorteil der betrieblichen Rentenversicherung liegt darin, dass der Beitrag vom Bruttogehalt abgezogen wird und
diese Form steuerlich gefördert ist. Sozialabgaben fallen hierbei auf den umgewandelten Gehaltsteil ebenfalls nicht an
(Stand 2010).
Nachteil ist, dass im Rentenbezug bei der betrieblichen Direktversicherung durch Entgeltumwandlung die Rente voll
versteuert werden muss und die Rente bei gesetzlich krankenversicherten Personen auch in die Ermittlung der Beitragshöhe
mit einbezogen wird.
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